Spenden ohne Zuordnungsvermerk im Verwendungszweck werden als allgemeine Spenden behandelt und über die Verwendung entscheidet der Vorstand des Fördervereins.
Der Förderverein für die Freiwillige Feuerwehr Gudow e. V. ist vom Finanzamt Lübeck als gemeinnützig anerkannt worden (Steuernummer: 22/294/79167) und eingetragen im Vereinsregister Lübeck VR 3305 HL. Der Förderverein ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, so dass jeder, der die Feuerwehr Gudow unterstützen möchte, mit dafür Sorge tragen kann, dass ein Teil seiner Steuergelder der Feuerwehr Gudow zu Gute kommt. Spendenbescheinigungen werden ab Spenden von über 200,00 € automatisch übersandt; dies setzt die Angabe der Anschrift im Verwendungszweck auf der Überweisung voraus. Natürlich können Spendenbescheinigungen auch zusätzlich unter Hinweis auf eine erfolgte Überweisung gesondert angefordert werden. Bei Spenden unter 200,00 € reicht für die Steuererklärung die Vorlage des Bankbeleges/Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus. Natürlich stellt der Förderverein auf Anforderung, auch für Spenden unterhalb eines Betrages von 200,00 €, eine Spendenbescheinigung gerne aus.
Übrigens auch der Mitgliedsbeitrag kann im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd in Abzug gebracht werden. Wir freuen uns über jedes Mitglied (siehe auch: "Mitglied werden").